Jugendordnung für die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Schlatzendorf

I.

 

  1. Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Schlatzendorf gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Schlatzendorf e.V. zwischen dem 12. und 20. Lebensjahr sowie der Jugendwart (mit beratender Funktion) an.

 

  1. Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Schlatzendorf e.V. begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

 

 

II.

 

  1. Die Jugendgruppe will in gemeinnütziger Weise die Persönlichkeitsbildung ihrer Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und die Ausbildung zu verantwortungsbewussten Feuerwehrmännern fördern. Dieser Zielsetzung dienen insbesondere:

 

  • Pflege des Verantwortungsbewusstseins und des Kameradschaftsgeistes in der Gruppe

 

  • Förderung des sozialen Engagements

 

  • staatsbürgerliche Begegnungen

 

  • internationale Begegnungen

 

  • Gestaltung der Freizeit durch Gruppenarbeit, Fahrten, Zeltlager u. a.

 

  • Beteiligung an Sportveranstaltungen der Feuerwehren

 

  • Mitgestaltung der Traditionspflege der Freiwilligen Feuerwehren

 

  1. Die Mitglieder der Jugendgruppe gestalten ihr Gruppenleben auf der Grundlage der vorstehenden Ziele und Aufgaben selbständig. Für den Ausbildungs- und Einsatzdienst gelten die dafür getroffenen Bestimmungen, die u. a. der Kommandant festlegt.

 

 

III.

 

  1. Organe der Jugendgruppe sind die Jugendvertretung, bestehend aus

 

  1. Jugendsprecher/ in

 

  1. sein/ ihre Stellvertreter/ in

 

  1. dem Kassenwart

 

  1. dem Schriftführer

 

  1. dem Jugendwart (mit beratender Funktion – ohne Stimmrecht)
     
  1. Die Jugendgruppe trifft sich einmal jährlich jeweils zu Beginn des Jahres zu einer Gruppenversammlung. Dazu sind alle Mitglieder der Jugendgruppe rechtzeitig zu laden. Die Gruppenversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Jugendgruppe anwesend ist. Über den Verlauf der Versammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll zu führen.

 

  1. Die gesamte Jugendvertretung (Ausnahme Abs. 1 e) wird durch die Gruppenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Wiederwahl ist zulässig. Gewählt werden können nur Jugendgruppenmitglieder die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

  1. Der Jugendsprecher vertritt die Belange der Jugendgruppe im Rahmen der in Nummer II. 1 genannten Zielsetzungen und Aufgaben. Er sucht dabei die Zusammenarbeit mit dem für den Ausbildungs- und Einsatzdienst der Feuerwehranwärter zuständigen Jugendwart und stimmt mit ihm die Tätigkeiten der Jugendgruppe im Verhältnis zum Ausbildungs- und Einsatzdienst ab.

 

  1. Die Jugendvertretung wird bei Bedarf Sitzungen einberufen, um über Angelegenheiten zu beraten und in geeigneten Fällen Beschlüsse zu fassen. Die Jugendvertretung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Jugendvertretung sowie der Jugendwart (mit beratender Funktion - ohne Stimmrecht) anwesend ist. Über den Verlauf der Sitzung ist vom Schriftführer ein Protokoll zu führen.

 

 

IV.

 

  1. Die Jugendgruppe führt eine eigene Kasse. Wird kein Kassenwart gewählt, kann die Gruppenversammlung die Aufgabe der Kassenführung dem/ der Jugendsprecher/ in oder seinem/ ihrer Stellvertreter/ in übertragen.

 

  1. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 50 € sind für die Jugendgruppe nur verbindlich, wenn die Jugendvertretung zugestimmt hat.

 

  1. Der Jugendsprecher erstellt, ggf. zusammen mit dem Kassenwart, zum Jahresende einen Kassenbericht. Dieser wird von zwei Kassenprüfern geprüft, die von der Gruppenversammlung für jeweils zwei Jahre aus der Mitte der Jugendgruppe gewählt werden. Der Kassenbericht und der Rechnungsprüfungsbericht sind der folgenden Gruppenversammlung vorzutragen, die durch Beschluss die ordnungsmäßige Kassenführung zu bestätigen hat. Kassenbericht und Prüfungsergebnis sind anschließend dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Schlatzendorf e.V. zur Kenntnis zu bringen.

 

 

V.

 

Die Jugendordnung wurde von der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Schlatzendorf e.V. am 1. Dezember 1989 auf der Grundlage der Muster-Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Regen beschlossen.

 

Die überarbeitete Neufassung der Jugendordnung wurde am 28. Dezember 2003 von der Gruppenversammlung beschlossen. Sie wurde am 28. Dezember 2003 durch den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Schlatzendorf e.V. bestätigt.

 

Schlatzendorf, den 28. Dezember 2003

 

- die Jugendvertretung -